wedi GmbH

Verfahrensverzeichnis für Jedermann (23.05.2023)

1 Allgemeine Angaben zur verantwortlichen Stelle und der Verfahren

1.1 Name / Firma der verantwortlichen Stelle

wedi GmbH
Hollefeldstraße 51
48282 Emsdetten

1.2 Inhaber Vorstände, Geschäftsführer und sonst mit der Leitung des Unternehmens beauftragte Personen

Herr Fabian Rechlin (Geschäftsführer)

1.3 Datenschutzkoordinator, intern

Herr Ingo Schlemper
wedi GmbH
Tel.: 02572/156-150
Email: ingo.schlemper@wedi.de

1.4 Datenschutzbeauftragter, extern

Lars Hille, Datenschutzbeauftragter
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
TÜV Rheinland Group
Tel.: 0201-63496-108
Email: lars.hille@de.tuv.com

1.5 Leitung der Datenverarbeitung

Herr Ingo Schlemper
wedi GmbH
Tel.: 02572/156-150
Email: ingo.schlemper@wedi.de

1.6 Zweckbestimmung der Datenerhebung,- verarbeitung oder -nutzung

Der Hauptzweck ist die Abwicklung von Kundenverträgen. Nebenzwecke sind die Personal-, Lieferverwaltung, Handelsvertreter- und Interessentenbetreuung

1.7 Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Kundenverwaltungsverfahren
Personalverwaltungsverfahren
Lieferantenverwaltungsverfahren
Handelsvertreterverwaltungsverfahren
Interessentenbetreuungsverfahren
Abrechnungsverfahren

1.8 Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

- öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften
- interne Stellen
- Dienstleister
- externe Stellen zur Erfüllung der unter 1.6 genannten Zwecke

1.9 Regelfristen für die Löschung der Daten

Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen. Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 1.6 genannten Zwecke entfallen.

1.10 geplant Datenübermittlung ins Ausland

ja

2 Hinweise zur Rechtlichen Grundlage

Gemäß § 4g Absatz 2 Satz 2 Bundesdatenschutz BDSG macht der Datenschutzbeauftragte die Angaben nach § 4e Satz 1 Nr. 1-8 Bundesdatenschutzgesetz BDSG auf Antrag Jedermann in geeigneter Weise verfügbar.

3 Begriffsdefinition

Verfahren ist eine Bündelung von Verarbeitungen, die über eine vom Verantwortlichen definierte Zweckbestimmung verbunden ist (Begründung zu Art. 18 EG-Datenschutzrichtlinie). Verfahrensverzeichnis ist die zu veröffentlichende Übersicht für Jedermann (§ 4e Satz 1 Nr. 1-8 BDSG). Danach führt jede verantwortliche Stelle, die personenbezogenen Daten verarbeitet, ein „Verzeichnis der automatisierten Verfahren (Verfahrensverzeichnis)“.

Der Meldepflicht unterliegen nach § 4d Abs. 1 BDSG die Verfahren automatisierter Verarbeitungen. Da ein Verfahren aus mehreren Verarbeitungen bzw. Verarbeitungsgruppen besteht, kann die gesetzlich nach § 4d Abs. 6 Satz 2 BDSG zu erstellende Übersicht zum Zweck der Vorabkontrolle mit den Angaben nach § 4e Satz 1 Nr. 1-9 BDSG und den Angaben nach § 4g Abs. 2 BDSG über die zugriffsberechtigten Personen als Verarbeitungsübersicht bezeichnet werden. Die Verarbeitungsübersicht ist die Arbeitsgrundlage des Datenschutzbeauftragten.

Der Begriff „Automatisierte personenbezogene Verarbeitung“ ist nach § 3 Abs. 2 BDSG „die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen“.


Datenschutz